Jahreshauptversammlung 21.02.2025
Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV-Fuhlen e.V.
Termin: Freitag, den 21. Februar 2025
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Sportheim in Fuhlen
Hierzu bitten wir um zahlreiches Erscheinen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung
- Genehmigung der Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2024
(Die Niederschrift liegt zur Kenntnisnahme aus.) - Ehrung der Jubilare
- Bericht des Vorstandes
4.1 Bericht der Spartenleiter/innen
4.2 Bericht der Kassenwartin
4.3 Kassenprüferbericht, Entlastung der Kassiererin - Anträge
- Wahl des Wahlleiters, Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen
7.1 des Vorstandes
7.2 eines Kassenprüfers - Verschiedenes
Anschließend: Gemütliches Beisammensein mit kleinem Imbiss
Anträge zu Punkt 5 müssen laut Satzung mindestens drei Tage vor der
Versammlung dem 1. Vorsitzenden, Herrn Boris Meyer, schriftlich vorliegen.
TURN- UND SPIELVEREIN FUHLEN E.V.
gez. Boris Meyer
1.Vorsitzender
Erläuterung der Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Fuhlen e.V.
Gem. Satzung sind zur Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) alle Mitglieder des Vereins einzuladen.
Gem. § 10 Abs. 1 der Satzung können Mitglieder, bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.
Gem. § 10 Abs. 2 der Satzung üben Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Gem. § 13 Abs. 10 der Satzung hat Jedes Mitglied mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht und eine Stimme. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.